Experian Austria GmbH, Gumpendorfer Straße 19-21, 1060 Wien. Der betriebliche Datenschutzbeauftragte der EAT ist unter der aufgeführten Anschrift, zu Händen der Abteilung Datenschutz, oder per E-Mail unter: dach-datenschutz-at@experian.com erreichbar.
Die EAT verarbeitet und speichert personenbezogene Daten, um die Selbstauskünfte der Verbraucher bearbeiten zu können.
Die EAT ist unter anderem ein Auskunfteiunternehmen, das als solches bei der zuständigen Datenschutzaufsichtsbehörde gemeldet ist. Die Verarbeitung der Daten durch die EAT erfolgt auf Basis einer Einwilligung gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. a) i.V.m. Art. 7 Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) oder auf Grundlage des Art. 6 Abs. 1 lit. f) DSGVO, soweit die Verarbeitung zur Wahrung der berechtigten Interessen des Verantwortlichen erforderlich ist und sofern die Interessen und Grundfreiheiten der betroffenen Person, die den Schutz personenbezogener Daten erfordern, nicht überwiegen.
Von der EAT werden im Rahmen der Selbstauskunft die personenbezogenen Stammdaten (Name, Vorname(n), Geburtsdatum, Anschrift(en), Telefonnummer(n), E-Mail-Adresse(n)) verarbeitet bzw. gespeichert.
Die Daten der EAT stammen im Rahmen der Selbstauskunft von den Angaben der Verbraucher als betroffene Person.
Empfänger sind die betroffenen Personen.
Die EAT speichert die Angaben der betroffenen Personen für drei Jahre.
Jede betroffene Person hat gegenüber der EAT das Recht auf Auskunft nach Art. 15 DSGVO, das Recht auf Berichtigung nach Art. 16 DSGVO, das Recht auf Löschung nach Art. 17 DSGVO, das Recht auf Einschränkung der Verarbeitung nach Art. 18 DSGVO sowie – wenn die Verarbeitung auf einer Einwilligung der betroffenen Person gem. Art. 6 Abs. 1 lit. a) beruht – das Recht auf Datenübertragbarkeit nach Art. 20 DSGVO. Darüber hinaus besteht die Möglichkeit, sich bei der für die EAT zuständigen Aufsichtsbehörde - Österreichische Datenschutzbehörde, Barichgasse 40-42, 1030 Wien und unter https://www.dsb.gv.at/ - zu beschweren. Einwilligungen können jederzeit gegenüber dem betreffenden Vertragspartner widerrufen werden. Dies gilt auch für Einwilligungen, die bereits vor Inkrafttreten der DSGVO erteilt wurden. Der Widerruf der Einwilligung berührt nicht die Rechtmäßigkeit der bis zum Widerruf verarbeiteten personenbezogenen Daten.
Nach Art. 21 Abs. 1 DSGVO kann der Datenverarbeitung aus Gründen, die sich aus der besonderen Situation der betroffenen Person ergeben, gegenüber der EAT widersprochen werden.
Sofern Sie wissen wollen, welche Daten die EAT zu Ihrer Person gespeichert und an wen sie welche Daten übermittelt hat, teilt Ihnen die EAT das gerne im Rahmen einer - unentgeltlichen - schriftlichen Selbstauskunft mit. Die EAT bittet um Ihr Verständnis, dass sie aus datenschutzrechtlichen Gründen keinerlei telefonische Auskünfte erteilen darf, da eine eindeutige Identifizierung Ihrer Person am Telefon nicht möglich ist. Um einen Missbrauch des Auskunftsrechts durch Dritte zu vermeiden, benötigt die EAT folgende Angaben von Ihnen: Name (ggf. Geburtsname), Vorname(n), Geburtsdatum, Aktuelle Anschrift (Straße, Hausnummer, Postleitzahl und Ort), ggf. Voranschriften der letzten fünf Jahre (dies dient der Vollständigkeit der zu erteilenden Auskunft).
Wenn Sie – auf freiwilliger Basis – eine Kopie Ihres Ausweises beifügen, erleichtern Sie der EAT die Identifizierung Ihrer Person und vermeiden damit mögliche Rückfragen. Sie können die Selbstauskunft auch via Internet unter https://www.experian.at/ beantragen.
(Stand des Dokuments: Juli 2024)