Die Experian Austria GmbH mit Sitz in Wien (Experian Austria) ist unter anderem ein Auskunfteiunternehmen, das als solches bei der zuständigen Datenschutzaufsichtsbehörde und dem Magistratisches Bezirksamt für den 6./7. Bezirk gemeldet ist. Die Experian Austria speichert Daten zum Zweck der Erteilung von (Bonitäts-) Auskünften. Rechtlich gedeckt ist dies durch Art. 6 EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO). Daneben ist die Experian Austria als Softwareanbieter für Risikomanagement-Lösungen tätig; hier fungiert sie als Auftragsverarbeiter nach Art 28 DSGVO.
Die folgenden Fragen und Antworten beziehen sich dabei auf die Experian Austria als Auskunftei.
Die Auskunftei ist ein Unternehmen, das Daten über die Kreditwürdigkeit von Privatpersonen speichert und sie bei einer Anfrage dem Auftraggeber übermittelt; die Auskunftei verarbeitet damit eigene Daten. Ein Auftragsverarbeiter ist ein Unternehmen, dass personenbezogene Daten im Auftrag des Auftraggebers nach Art. 28 DSGVO verarbeitet; das Unternehmen ist damit aufgrund eines Vertrages und aufgrund einer dokumentierten Weisung tätig. Der Auftragsverarbeiter verarbeitet dann die Daten des Auftraggebers und keine eigenen Daten.
Die Experian Austria speichert zum Zweck der Erteilung von Bonitätsauskünften personenbezogene Daten, die Rückschlüsse auf das Zahlungsverhalten zulassen, wie z.B. Vollstreckungsbescheide, Schuldnerverzeichniseintragungen oder Daten zu Insolvenzverfahren. Daneben werden zum Zweck der Identitätsprüfung bzw. Adressverifizierung Personenstammdaten (Name, Adresse und ggf. Geburtsdatum) gespeichert.
Die Experian Austria gehört als Auskunftei zur Experian-Unternehmensgruppe. Experian als globaler Informationsdienstleister unterstützt alle risikoorientierten Entscheidungen entlang der Geschäftsbeziehung, zum Beispiel durch die Bereitstellung von Bonitätsdaten und die Entwicklung von Scoring-Lösungen.
Die Experian Austria verfügt über Informationen zu negativen Zahlungserfahrungen, also nicht-vertragsgemäßem Verhalten. Diese Informationen stammen aus den Branchen des täglichen Konsums, z. B. Versandhandel und Banken. Die Experian Austria speichert damit personenbezogene Daten, die Rückschlüsse auf das Zahlungsverhalten zulassen und übermittelt diese auf Anfrage an ihre Vertragspartner. Vertragspartner sind zum Beispiel Banken, Versicherungen, Einzel- und Versandhandelsunternehmen sowie Telekommunikations- und Dienstleistungsunternehmen. Darüber hinaus gehören zu den Vertragspartnern Unternehmen, die Forderungen einziehen, wie etwa Inkassounternehmen, Abrechnungsstellen oder Rechtsanwälte.
Unter dem Begriff "Bonitätsinformationen" lassen sich unterschiedliche Daten zusammenfassen. Es handelt sich hierbei einerseits um Informationen über vorliegende konkrete Zahlungsstörungen, wie z.B. aus Schuldnerverzeichnissen oder Daten aus gerichtlichen Mahnverfahren. Mit Hilfe einer Bonitätsprüfung wird ein potenzieller Kunde anhand vorliegender Informationen zu seinem Zahlungsverhalten auf Kreditwürdigkeit hin überprüft. Ziel ist es, frühzeitig risikobehaftete Geschäftsbeziehungen zu erkennen, um diesen zum Schutz der Gesamtheit der Kunden z. B. nur risikoarme Bezahlverfahren anzubieten. Zu mehr als 90% der Konsumenten sind in der Datenbank der Experian Austria keinerlei Informationen zu ihrem Zahlungsverhalten bzw. sogenannte "Negativinformationen" gespeichert.
Als Bonitätsinformationen gelten auch sogenannte Scorewerte.
Die Kunden der Experian Austria sind zum Beispiel Banken, Versicherungen, Einzel- und Versandhandelsunternehmen sowie Telekommunikations- und Dienstleistungsunternehmen. Darüber hinaus gehören zu den Kunden Unternehmen, die Forderungen einziehen, wie etwa Inkassounternehmen, Abrechnungsstellen oder Rechtsanwälte.
Die Daten der Experian Austria stammen aus den amtlichen Insolvenzveröffentlichungen, die in der öffentlichen Ediktsdatei des Bundesministeriums für Justiz geführt werden. Dazu kommen Informationen von Vertragspartnern der Experian Austria über vertragswidriges Zahlungsverhalten basierend auf gerichtlichen sowie außergerichtlichen Inkassomaßnahmen. Darüber hinaus werden personenbezogene Daten (Titel, Anrede, Name, Vorname, Geburtsdatum, Anschrift, frühere Anschriften) aus den Anfragen von Vertragspartnern der Experian Austria und aus Adressbeständen, die von Adressverlagen bezogen werden, gespeichert. Als Adressverlage fungieren derzeitig die AZ Direct Österreich GmbH, Donau-City-Strasse 6, 1220 Wien sowie der ProfileAddress Direktmarketing GmbH, Altmannsdorfer Straße 311, 1230 Wien.
Die personenbezogenen Daten enthalten zum Beispiel Angaben über eingeleitete Inkassoverfahren, gerichtliche Mahnverfahren, Zwangsvollstreckungsmaßnahmen, Verstöße gegen die Verpflichtung zur Abgabe der Vermögensauskunft und Insolvenzverfahren.
Die Daten dienen den anfragenden Unternehmen zur Beurteilung der Zahlungsfähigkeit bzw. -willigkeit von Personen, die mit dem anfragenden Unternehmen in eine geschäftliche Beziehung treten möchten. Solche Auskünfte sind notwendig und erlaubt, um das Zahlungsausfallrisiko (z.B. bei einer Kreditvergabe oder Rechnungskauf) vorab einschätzen zu können. Darüber hinaus werden Anfragen zur Adressverifizierung (postalische Erreichbarkeit) beantwortet. Daneben werden die Daten weiteren Empfängern (z.B. Auftragsverarbeitern) zur Erfüllung ihrer jeweiligen Dienstleistungen zur Verfügung gestellt.
Die Experian Austria darf personenbezogene Daten gemäß Artikel 6 Abs. 1 lit. f DSGVO speichern und nutzen. Im Falle von Zahlungsstörungen ist dies grundsätzlich ohne Einwilligung des Betroffenen zulässig.
Die Experian Austria darf diese Daten gemäß Art. 6 Abs. 1 DSGVO weitergeben, wenn die Einwilligung des Betroffenen vorliegt oder der Vertragspartner der Experian Austria ein berechtigtes Interesse glaubhaft dargelegt hat. Ein solches besteht z.B. bei Rechnungskauf oder Ratenzahlung sowie bei Abschluss eines Kredit- oder Handyvertrags.
Ein sofortiger Löschungsanspruch des Betroffenen besteht bei Daten zu vertragswidrigem Zahlungsverhalten grundsätzlich nicht.
Experian Austria speichert Informationen über Personen nur für eine bestimmte Zeit, nämlich solange, wie deren Speicherung i.S.d. Art. 17 Abs. 1 lit. a) DSGVO notwendig ist.
Jede betroffene Person hat das Recht auf Berichtigung oder Löschung der sie betreffenden personenbezogenen Daten oder auf Einschränkung der Verarbeitung durch die Experian Austria oder ein Widerspruchsrecht gegen diese Verarbeitung. Bitte wenden Sie sich hierzu umgehend an die Experian Austria GmbH, Abteilung Datenschutz, Gumpendorfer Straße 19-21/1/6.OG, 1060 Wien oder über die E-Mail Adresse: dach-datenschutz-at@experian.com.
Das Wort "Score" kommt aus dem Englischen von "to score" und bedeutet "Treffer erzielen, punkten oder Erfolg haben". Scorewerte liefern Prognosen z. B. über die Wahrscheinlichkeit eines Zahlungsausfalles bei Konsumenten. Diese Daten werden im Rahmen einer statistischen Analyse ermittelt, um die Zahlungsausfallwahrscheinlichkeit eines Kunden zu prognostizieren.
Bei Scoring-Verfahren schließt man aus Erfahrungswerten der Vergangenheit auf gleichartige Ereignisse in Gegenwart und Zukunft. Ähnliche Methoden nutzt man seit langem in der Markt- und Meinungsforschung, um z. B. Wahlergebnisse zu prognostizieren. Scoring ist ein analytisches Prognose- und Punktbewertungsverfahren, das die Wahrscheinlichkeit berechnet, mit der jeder einzelne Endkunde ein bestimmtes Verhalten zeigen wird. Scoring kann dabei helfen, Chancen und Risiken einer Kundenbeziehung frühzeitig zu erkennen. Durch Analyseverfahren wird die optimale Merkmalsauswahl und Gewichtung in einer so genannten Scorekarte ermittelt, mit der die Unternehmen am besten die Wahrscheinlichkeit eines bestimmten zukünftigen Endkundenverhaltens prognostizieren können.
Eines der Anwendungsfelder ist das Kredit-Scoring, das bei allen Arten von Kreditgeschäften eingesetzt werden kann. Bei Banken wird es genutzt, um die Bonität des Kreditnehmers, also die Fähigkeit eingegangene Kreditverbindlichkeiten zu erfüllen, zu beurteilen. Im Privatkundenbereich sind solche Analysen und der Einsatz von vereinheitlichten Verfahren zum Teil auch durch die Umsetzung der Basel II-Richtlinien vorgeschrieben.
Die Merkmale, d. h. die genutzten Daten in Scorekarten sind stark abhängig von der anwendenden Branche (z. B. Versandhandel, Kreditwirtschaft, Telekommunikation inkl. Mobilfunk, Versicherungen) und dem Ziel der Prognose (z. B. Zahlungsausfallrisiko, Stornoneigung). In manchen Branchen stehen nur wenige valide Daten zur Verfügung. In diesen Fällen fließen auch häufig externe Daten, z. B. von Anbietern von Marketingdaten, Risikodaten und externen Scorewerten, in die Entscheidung ein. Verwendet werden jedoch stets für die Entscheidung relevante Merkmale, deren Prognosequalität in umfassenden mathematischen Analysen für den jeweiligen Auftraggeber validiert wurde.
Es fließen z. B. keine Daten über die äußerliche Bewertung von Häusern oder Adressen ein, dafür jedoch beispielsweise Eintragungen in öffentliche Verzeichnisse und Register, wie z.B. dem Schuldnerverzeichnis oder dem Bundesanzeiger, in aggregierter Form. Die Verarbeitung dieser Informationen erfolgt auf der Grundlage der datenschutzrechtlichen Bestimmungen.
Der Consumer Credit Report kombiniert eine Personenverifikation, eine Anschriftenprüfung, negative Zahlungserfahrungen sowie einen Score zu einem Report. Im Rahmen der Anschriftenprüfung wird geprüft, ob die angegebene Anschrift syntaktisch korrekt ist und existiert. Zur Identifikation der angefragten Person dient die Personenverifikation. Sofern negative Zahlungserfahrungen zur Person vorliegen, werden diese ausgegeben. Der Score (Score (englisch) = Punktzahl) stellt eine Prognose zum künftigen Verhalten von Personengruppen dar. Auf der Grundlage bewährter mathematisch-statistischer Analyseverfahren wird der Score innerhalb des Consumer Credit Reports berechnet und ausgegeben.
Der Score beschreibt nicht persönliche und sachliche Verhältnisse Ihrer Person, sondern die einer statistischen Vergleichsgruppe. Dies lässt sich an einem einfachen Beispiel verdeutlichen: Wenn an einer Ampel jedes hundertste Auto bei Rot die Ampel überquert, dann ist die richtige statistische Aussage, dass bei einem bestimmten Auto, das auf die Ampel zufährt, die Wahrscheinlichkeit eines solchen Verkehrsverstoßes bei 1% liegt. Falsch wäre aber die Behauptung, dass ein bestimmter Autofahrer bei jeder einhundertsten Ampelüberquerung bei Rot fährt.
Da Unternehmen bei Kreditgeschäften hohe wirtschaftliche Risiken eingehen, sind sie gezwungen, wirksame Verfahren zur Risikobeurteilung einzusetzen. Diese beschränken sich nicht auf die Nutzung extern bezogener Scorewerte. Unternehmen liegen auch interne Informationen (Bestellhöhe, Art der bestellten Ware, Art des Vertrags, Alter des Antragsstellers usw.) und weitere extern bezogene Daten vor, die in die Risikobewertung einfließen. Alleine auf Basis des Consumer Credit Reports wird Ihnen daher keine Bestellung oder kein Vertrag verwehrt.
In die Berechnung des Scores fließen folgende Datenarten ein:
Unternehmen treffen auf Basis von Scorekarten objektivere und effizientere Entscheidungen, arbeiten kostengünstiger und können damit ihren Kunden wettbewerbsfähigere Preise und bessere Konditionen anbieten. Gerade im Mengengeschäft, wie z. B. im Versandhandel, werden so wirtschaftliche Entscheidungsprozesse auch für die Kunden vereinfacht und beschleunigt. Es können damit möglichst viele Geschäfte mit möglichst geringem Risiko zustande kommen und gleichzeitig wird verhindert, dass alle Kunden erhöhte Kosten durch Zahlungsausfälle anderer Kunden mitbezahlen müssen.
Auch findet durch Scoring ein Verbraucherschutz statt: Personen, die bereits hoch verschuldet sind und trotzdem weiter einkaufen, wird damit auch geholfen, sich nicht weiter zu verschulden.
Unter Bonität versteht man die Kreditwürdigkeit von natürlichen oder juristischen Personen, also Privatpersonen oder Unternehmen, und deren Fähigkeit, Zahlungsverpflichtungen im Rahmen eines "Kreditgeschäfts" vertragsgemäß nachzukommen.
Ein berechtigtes Interesse nach Art. 6 DSGVO liegt z. B. vor, wenn ein Unternehmen Waren auf Rechnung versendet oder einen Dienstleistungs- bzw. Werkvertrag schließen möchten, der mit einem wirtschaftlichen Risiko verbunden ist. Das gilt natürlich auch für laufende Geschäftsbeziehungen, die mit einem permanenten wirtschaftlichen Risiko verbunden sind. Die Einholung von Bonitätsauskünften durch Unternehmen sind nur dann möglich, wenn ein berechtigtes Interesse vorliegt und glaubhaft dargelegt wurde.
Jede betroffene Person kann sich bei der für die Experian Austria zuständigen oder einer anderen Aufsichtsbehörde beschweren. Zuständige Datenschutz-Aufsichtsbehörde ist: Österreichische Datenschutzbehörde, Barichgasse 40-42, 1030 Wien; zu finden über die Webseite: https://www.dsb.gv.at/.
Version 1 (Juli 2024)